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Abrechnung
Eigentümerversammlung
Dienstleistungen für die Gemeinschaft
Geldverwaltung
Technische Verwaltung
Allgemeine Verwaltung
Abrechnung
  • Erstellen eines Wirtschaftsplanes für das Objekt

    • Erstellen von Einzel-Wirtschaftsplänen für jedes Sonder- bzw. Teileigentum
    • Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeld Einnahmen und Ausgaben
    • Erstellen von Einzelabrechnungen für jedes Sonder- bzw. Teileigentum

Alle Aufgaben werden von uns im Sinne der §§27 und 28 Wohneigentumsgesetz erfüllt. Damit ist der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange gesichert.

Eigentümerversammlung
  • Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
  • Protokoll über diese Versammlung

Alle Aufgaben werden von uns im Sinne der §§27 und 28 Wohneigentumsgesetz erfüllt. Damit ist der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange gesichert.

Dienstleistungen für die Gemeinschaft
  • Abschließen von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft
  • Betreuung des Hauspersonals
  • Maßnahmen gegenüber öffentlich-rechtlichen sowie Belangen zur Abwendung von Rechtsnachteilen
  • Vorlage einer Hausordnung zur Beschlussfassung

Alle Aufgaben werden von uns im Sinne der §§27 und 28 Wohneigentumsgesetz erfüllt. Damit ist der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange gesichert

Geldverwaltung

  • Einrichtung und Führung von Giro- und Anlagekonten
  • Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen
  • Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungseingänge
  • Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäß kaufmännisch geführten Buchhaltung

Alle Aufgaben werden von uns im Sinne der §§27 und 28 Wohneigentumsgesetz erfüllt. Damit ist der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange gesichert.

Technische Verwaltung

  • Regelmäßige Begehung des Gemeinschaftseigentums
  • Mitwirkung bei der Preisverhandlung und Vergabe von Aufträgen
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch, Sturm- und Brandschäden
  • Abrechnen mit der zuständigen Versicherung
  • Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute

Alle Aufgaben werden von uns im Sinne der §§27 und 28 Wohneigentumsgesetz erfüllt. Damit ist der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange gesichert.

Allgemeine Verwaltung

  • Telefon- und Schriftverkehr mit den Eigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Belange betrifft
  • Büroleistungen wie z.B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten

Alle Aufgaben werden von uns im Sinne der §§27 und 28 Wohneigentumsgesetz erfüllt. Damit ist der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange gesichert.